Von Sky Deutschland und von Deutsche Post Direkt habe ich gemäß Bundesdatenschutzgesetz Auskunft über meine Daten verlangt. Außerdem habe ich der Nutzung oder Übermittlung meiner Daten widersprochen. Deutsche Post Direkt hat fristgerecht und korrekt gehandelt, doch Sky Deutschland reagiert nicht.
Ende Oktober erhielt ich von Sky Deutschland „ein Sky Sparangebot in HD“. Das motivierte mich, mein Recht auf Auskunftserteilung nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie mein Widerspruchsrecht nach § 28 BDSG in Anspruch zu nehmen.
Das Recht auf Auskunftserteilung hat jeder Bürger, um von nicht-öffentlichen
Stellen (beispielsweise Unternehmen) zu erfahren:
- Welche personenbezogenen Daten sind bei dieser Stelle über mich gespeichert?
- Woher und zu welchem Zeitpunkt hat die Stelle diese Daten bezogen?
- An welche Empfänger wurden oder werden diese Daten weiter gegeben?
- Zu welchen Zwecken speichert die Stelle meine personenbezogenen Daten?
Hilfreich war eine kleine Fußnote auf dem Schreiben:
Widerspruchshinweis: Sollten Sie keine Werbesendungen wünschen, richten Sie Ihren Widerspruch bitte an den Absender. Verantwortliche Stelle i. S. d. BDSG: Die Adressselektion ist ein Service der Deutschen Post Direkt GmbH, Postfach 220159, 42371 Wuppertal.
Absender der Werbesendung war „Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG., 22033 Hamburg“ – was letztendlich laut dem Impressum der Website von Sky Deutschland die Postanschrift vom Kundenservice ist.
Am 27.10.2017 versendete ich postalisch ein Schreiben an beide Stellen, Sky Deutschland und Deutsche Post Direkt, mit diesem Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um schriftliche und kostenfreie Auskunft über die zu meiner Person bei Ihnen gespeicherten Daten gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:
1. Welche personenbezogenen Daten haben Sie über mich gespeichert?
2. Woher und zu welchem Zeitpunkt haben Sie diese Daten bezogen?
(Namen und Adresse)
3. An welche Empfänger wurden oder werden diese Daten weiter gegeben?
(Namen und Adresse)
4. Zu welchen Zwecken speichern Sie meine personenbezogenen Daten?Ich bitte Sie, die Auskunft innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang zu erteilen. Sollten Sie eine längere Frist benötigen, bitte ich um eine entsprechende Zwischennachricht. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Antrags und senden Sie mir die Auskunft postalisch zu.
Sollte für die Auskunftserteilung eine weitere Identifizierung meiner Person erforderlich sein, bitte ich Sie, mir mitzuteilen, welche Nachweise Sie benötigen.
Des Weiteren widerspreche ich der Nutzung oder Übermittlung meiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung (§ 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz) und bitte, meine Daten zu sperren. Bitte lassen Sie mir eine entsprechende Bestätigung zukommen.
Deutsche Post Direkt
Am 2. November antwortete mir die Deutsche Post Direkt postalisch, das Schreiben ging also fristgerecht bei mir ein. Neben viel Bla Bla erhielt ich die gewünschten Auskünfte nach § 34 BDSG, auch wurden meine Daten gemäß § 28 BDSG mit einem Sperrvermerk in deren Datenbank gekennzeichnet.
Interessant ist übrigens, dass die Daten von „adpublisher AG, Industriering 3, FL-9491 Ruggell“erstmalig erhoben wurden. Und schwups – sind meine Daten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, nämlich im Fürstentum Liechtenstein.
Sky Deutschland.
Von Sky Deutschland sah und hörte ich bis heute nichts. Das ist ein Verstoß gegen die Auskunftspflicht und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis 50.000 Euro geahndet werden kann. Da ich jedoch manchmal ein verständiger Mensch bin, wendete ich mich nicht sofort an den zuständigen Datenschutzbeauftragten des Landes Bayern (Sky Deutschland sitzt in Unterföhring bei München), sondern ich versuchte, den Datenschutzbeauftragten von Sky Deutschland, Axel Knabe, telefonisch zu erreichen.
Im Gegensatz zu Informationen wie dem Unternehmenssitz und dem Namen des Datenschutzbeauftragten ist die Telefonnummer von Sky Deutschland nicht sofort ersichtlich, doch da halfen mir die Kontaktangaben der Corporate Website.
Zugegebenermaßen war 12:18 Uhr suboptimal für einen telefonischen Kontaktversuch. Zwar versuchte man, mich durchzustellen, aber vermutlich und nachvollziehbar war Herr Knabe in der Mittagspause. Man bat mich, eine E-Mail an Herrn Knabe zu senden (die Adresse steht auch im Impressum). Dafür haben die Mitarbeiter von Sky Deutschland mein volles Verständnis.
Kein vollstes Verständnis hat Sky Deutschland jedoch dafür, dass ich bislang weder eine Auskunft nach § 34 BDSG habe, noch dass ich eine Bestätigung über die Sperrung meiner Daten erhielt..
Da ich ich zwar nicht mehr vollstens, aber noch verständig bin, habe ich noch nicht den Landesdatenschutzbeauftragten informiert, sondern soeben eine E-Mail an Herrn Knabe gesendet und darin eine Fristverlängerung bis zum 1. Dezember 2017 gewährt.
P.S. Habe ich eigentlich schon erwähnt, dass ich das Sky Sparangebot in HD nicht wahrnehmen werde?