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Öffnung von Restaurants, Eisdielen, Vinotheken in Rheinland-Pfalz ab 13. Mai

Ab dem 13. Mai ist in Rheinland-Pfalz die Öffnung von Restaurants, Eisdielen und Vinotheken unter Auflagen erlaubt. Grundlage ist § 2 (2) der Sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
(6. CoBeLVO, PDF, 481 KB).

Ab dem 13. Mai 2020 ist in Rheinland-Pfalz die Öffnung von Restaurants, Eisdielen und Vinotheken unter Auflagen erlaubt. Grundlage ist § 2 (2) der Sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (6. CoBeLVO, PDF, 481 KB).

Der Corona-Bekämpfungsverordnung im Zitat entnommenen Details sind kursiv gekennzeichnet.

Die betroffenen Betriebe im Einzelnen:

  1. Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Cafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),
  2. Eisdielen, Eiscafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und
    Außengastronomie),
  3. Vinotheken, Probierstuben und ähnliche Einrichtungen.

Der Betrieb ist unter der Auflage folgender Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen erlaubt:

  1. Die gebotenen Hygienemaßnahmen, insbesondere Bereitstellung von Desinfektionsmittel und regelmäßige Desinfektion von Stühlen und Tischen, sind einzuhalten.
  2. Es besteht eine Reservierungs- oder Anmeldepflicht unter Angabe der Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) sämtlicher Gäste. […]
  3. Durch Steuerung des Zutritts (beispielsweise durch Einlasskontrollen) sind Ansammlungen von Personen vor oder in den Einrichtungen zu vermeiden. […] Eine freie Platzwahl ist nicht zulässig.
  4. Im Innen- und Außenbereich ist der Mindestabstand zwischen den Stühlen von einem Tisch zu den Stühlen des nächsten Tischs von mindestens 1,5 Metern stets zu gewährleisten. Der Bar- und Thekenbereich ist für den Verbleib von Gästen geschlossen.
  5. Eine Bewirtung erfolgt ausschließlich an Tischen.
  6. An einem Tisch dürfen höchstens die Personen sitzen, die nicht vom Kontaktverbot des § 5 Abs. 1 Satz 1 erfasst sind. Tische dürfen nicht geteilt werden. An Biertischen im Außenbereich dürfen höchstens sechs Personen Platz nehmen, die älter als 12 Jahre sind.
  7. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gastronomischen Einrichtungen haben bei Kundenkontakt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Gäste der Einrichtung haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; dies ist nur unmittelbar am Platz entbehrlich. […]
  8. Die gaststättenrechtlich genehmigte Anzahl an Tischen für die Bewirtung in der Außengastronomie darf unter Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen ausgeschöpft werden. […]
  9. Die Reinigung des gebrauchten Geschirrs (Besteck, Gläser, Teller etc.) ist mittels Spülmaschine mit mindestens 60 Grad durchzuführen.
  10. Die Öffnungszeiten sind auf 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr begrenzt.

Zu „6. An einem Tisch“ (nachträglich bearbeitet): An demselben Tisch dürfen nur Personen von einem gemeinsamen Hausstand plus Personen aus einem weiteren Hausstand sitzen (ergibt sich aus Kontaktbeschränkungen). Da Tische nicht geteilt werden dürfen, kann beispielsweise eine Gruppe von  8 Personen aus 4 verschiedenen Haushalten sich auf 4 Tische verteilen. Oder ein Hausstand kann sich auf 1 Tisch (insgesamt 3 Tische) oder 2 Tische verteilen (insgesamt 3 Tische). Oder 2 Hausstände verteilen sich jeweils mit 2 Personen auf 2 der Tische (insgesamt 2 Tische). Die Tische müssen jeweils einen entsprechenden Abstand haben.

Eine Auslegungshilfe analog wie zur 5. Corona-Bekämpfungsverordnung ist für die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung noch nicht erschienen (Samstag, 9. Mai 2020, 8:40 Uhr).

Auf dem Corona-Portal des Landes Rheinland-Pfalz gibt es neben der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung sämtliche gültigen Rechtsgrundlagen, frühere Rechtsgrundlagen im Archiv sowie Auslegungshilfen als PDF-Datei zum Download.

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Von Der Schreibende (Frank Hamm)

Der Schreibende (* 1961 in Ingelheim am Rhein als Frank Hamm) ist Kultur- und Weinbotschafter Rheinhessen, Autor und Wanderblogger | #Blogger, #Jogger, #SunriseRun & #Wandern | #Rheinhessen & #Hawaii Fan. Ich lebe in der Ortsgemeinde Selzen in #Rheinhessen, ca. 15 km südlich von #Mainz. Beiträge dieses Blogs werden automatisch im Fediverse als @frank@derschreiben.de geteilt. Kommentare erscheinen nach Freischaltung beim Blogartikel. Als Person findest Du mich im Fediverse unter DerEntspannende@Digitalcourage.social. Im Blog Der Entspannende berichtet ich über das Entspannen bei Wandern, Genuss und Kultur.