Die Corona-Warn-App kann die Kontaktdatenerfassung für Corona-Bekämpfungsverordnungen nicht ersetzen. Zur Datenerhebung verpflichtete (beispielsweise Veranstalter, Restaurants, Hotels) müssen immer noch die Kontaktdatenerfassung entweder auf Papier oder durch digitale Kontaktdatenerfassung mit einer App wie der Luca-App durchführen.
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Kann die Corona-Warn-App die Luca-App ersetzen?
Nein, denn die Apps haben vollkommen unterschiedliche Ansätze. Die Corona-Warn-App funktioniert anonym und informiert einen Nutzer lediglich, dass er mit einem Infizierten zusammen war – sofern dieser das in seiner App eingetragen hat. Mit der Luca-App werden alle Kontaktdaten für eine Zusammenkunft, eine Ansammlung oder eine Veranstaltung zentral auf einem Server für den Zugriff der Gesundheitsämter gespeichert.
Wie funktioniert die Corona-Warn-App?
Die Corona-Warn-App funktioniert passiv und anonym, so dass ein infizierter Gast selbst seine Infektion in der App melden muss. Andere dort gleichzeitig eingecheckten Gäste bekommen dann eine Benachrichtigung, dass sie in einem “Infektionsort” waren und müssen selbst aktiv werden und sich testen/prüfen lassen. Bei der Corona-Warn-App können weder ein Ministerium noch ein Gesundheitsamt (oder ein Veranstalter) die Personendaten derjenigen abrufen, die an einer Location zur selben Zeit wie ein Infizierter/Erkrankter eingecheckt waren.
Damit erfüllt sie nicht die Anforderung der Kontaktdatenerfassung nach der Corona-Bekämpfungsverordnung. Zur Kontaktdatenerfassung verpflichtete (z.B. Veranstalter) müssen davon unabhängig die Kontaktdaten erfassen, entweder mit einem Papierformular oder mit digitaler Kontaktdatenerfassung.
Wie funktioniert die Luca-App?
Mit der Luca-App tragen die Nutzer ihre kompletten Kontaktdaten (aus ihrem Profil: Name, Adresse, Telefonnummer) in eine Liste für die Location eines Betreibers in einer zentralen Datenbank ein. Bei der Luca-App kann das Gesundheitsamt in einem Infektions-/Krankheitsfall auf die Daten der eingecheckten Gäste zugreifen.
Damit erfüllt die Luca-App funktional die Anforderung zur Kontaktdatenerfassung beispielsweise nach der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz.
Was spricht gegen die Luca-App zur Kontaktdatenerfassung durch “Location-Betreiber”?
Einen Grund dafür erhältst Du bei “Wanderungen und Führungen mit Corona“.