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Coronavirus: Stresstest für das föderale System Deutschlands

Dieses föderale System hat nicht nur einen Stresstest durch das Coronavirus – sondern das föderale System macht einen Stresstest. Mit mir.

Das Coronavirus ist ein Stresstest für das föderale System Deutschlands mit seiner Verteilung von Kompetenzen zwischen Bund und Ländern. 

Bekannt ist, dass ein gemeinsames Vorgehen der EU immer lange dauert. 27 Länder mit mindestens 27 verschiedenen Interessen verursachen langwierige Abstimmungen, bis endlich alle 27 Länder zustimmen.

Und wie sieht das in Deutschland aus? Wir haben ein föderales System innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit 16 Bundesländern (siehe Wikipedia und Bundeszentrale für politische Bildung). Kompetenzen sind oft zwischen Bund und Ländern verteilt. Verteidigungspolitik ist eine Domäne der Bundesregierung. Doch bereits bei der Polizei endet die Einheit: Jedes Land hat seine eigene polizeiliche Hoheit. Das Schulsystem ist auch so eine Sache. So braucht es eine nahezu ständige Kultusministerkonferenz, alleine schon, um die Ferientermine der 16 Länder zu koordinieren.

Aber bei etwas wie einer Pandemie, wie beim Coronavirus, müsste das doch eine Bundesangelegenheit sein! Oder?

Nein. Am Montag, 16. März 2020,  haben die Bundesregierung und die Bundesländer, vertreten durch ihre Regierungschefinnen und Regierungschefs, eine Vereinbarung angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland getroffen (leider habe ich da nur eine Pressemitteilung und nicht die Vereinbarung im Wortlaut gefunden). Anschließend haben die Bundesländer entsprechende Regelungen erlassen wie beispielsweise

Rheinland-Pfalz? Na ja. Da finde ich auf dem „Corona-Portal“ von Rheinland-Pfalz nur die „Pressemeldung ‚Dreyer/Wissing/Höfken: Corona mit klaren Regeln eindämmen – Beschränkungen treten ab Mitternacht in Kraft – Nachtragshaushalt 650 Millionen beraten‚ und wieder kein Original.

Immerhin finde ich auf dem „Corona-Portal“ des Landkreises Mainz-Bingen die „Allgemeinverfügung der Kreisordnungsbehörde des Landkreises Mainz-Bingen zu weiteren kon-taktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 in Rheinland-Pfalz“ (PDF).

Da braucht es also zuerst eine Abstimmung in der Bundesregierung, dann eine Vereinbarung der Bundesregierung mit den 16 Bundesländern (deren Regierungen sich sicherlich auch abgestimmt haben), und dann geht es auf der Ebene der Landkreise beziehungsweise Städte weiter.

Nun, immerhin hat man die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern getroffen und formuliert. Also brauch man ja nur noch eine Kopie zu erstellen, den Dokumenttitel und die Metadaten zu ändern (am besten auch das „Microsoft Word“ aus dem Titel nehmen…), die richtigen Paragraphen des jeweiligen Landes (oder Kreises…) zu nehmen und die richtigen Herausgeber zu nennen.

Hach, wie naiv.

Aus gegebenem Anlass habe ich mir die 1) Vereinbarung auf Bundesebene mit den Ländern (eine Pressemitteilung), 2) die Regeln des Landes Rheinland-Pfalz (eine Pressemitteilung), 3) die Allgemeinverfügung der Kreisordnungsbehörde des Landkreises Mainz-Bingen und die 4) Allgemeinverfügung des Landes Saarland angeschaut – und zwar bezogen auf die Regelungen in Bezug auf Hotels.

1. Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland

IV. Zu erlassen sind

[…]

– Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können

Alles klar, oder? Die Länder erlassen Regelungen, dass … siehe oben. Wenn ich also beispielsweise zum Wandern für ein paar Tage in einem Hotel oder in einer Pension übernachten möchte, dann wird das nicht mehr möglich sein. Bundesweit, egal in welchem Bundesland.

Denn die Bundesländer erlassen entsprechende Regelungen.

2. Dreyer/Wissing/Höfken: Corona mit klaren Regeln eindämmen – Beschränkungen treten ab Mitternacht in Kraft (17. März)

Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe seien nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig,

so Dreyer, Wissing und Höfken.

Alles klar. Ähm, gehört eine Pension zum Hotelgewerbe? Wie ist das mit AirBnB? Nun, mich interessieren hier ja nur Übernachtungen in einem Hotel…

3. Allgemeinverfügung der Kreisordnungsbehörde des Landkreises Mainz-Bingen zu weiteren kon-taktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 in Rheinland-Pfalz (17. März)

Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.

Immerhin. Der Landkreis Mainz-Bingen hat die eingeschränkte Formulierung seines Landes übernommen.

4. Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes ab 18.03.2020 (16. März)

Diese Allgemeinverfügung weicht doch ganz schön von der Vereinbarung der Länder mit der Bundesregierung ab. Teilweise gibt es konkretere Einschränkungen. So werden Veranstaltungen, Versammlungen und sonstige Ansammlungen mit mehr als 5 Personen untersagt.

Zu „Hotel“ oder „Übernachtung“ finde ich im Dokument allerdings nur einen Satz.

Gastronomie in Hotelbetrieben darf für Hotelgäste nach den oben genannten Bedingungen erfolgen.

Bei den „oben genannten Bedingungen“ geht es um Einschränkungen für den Betrieb von Gaststätten und sonstige Gastronomiebetriebe (Nr. 1) wie Abstandsregelungen oder Besucherzahlen. Hm, das bringt mir also auch nichts dahingehend, ob im Saarland noch Übernachtungen für touristsche Zwecke erlaubt sind.

Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt.

Das könnte ich als Otto Normalbürger, der rechtlichen Formulierungen unkundig, so verstehen:

  1. Ein Hotel ist eine Einrichtung.
  2. Ein Hotel dient nicht notwendigen Verichtungen des täglichen Lebens.
  3. Ein Hotel dient der Freizeitgestaltung, wenn ich dort für touristische Zwecke übernachte und außerdem da auch im Pool plantsche und in der Sauna schwitze.
  4. Deswegen sind entsprechende Übernachtungsangebote des Hotelgewerbes im Saarland zu touristischen Zwecken unzulässig,

Das könnte ich. Doch ist meine Interpretation richtig?

Kann ich also problemlos ein gebuchtes Hotelzimmer freundlicherweise stornieren, ohne dafür bezahlen zu müssen? Weil das Hotel mir sowieso kein Zimmer für meinen touristischen Zweck anbieten und überlassen darf?

Oder hat das Saarland einfach nur eine Vereinbarung mit der Bundesregierung getroffen, und erlässt aber … irgendwie … Regelungen, die von der Zusage der Bundesregierung gegenüber abweicht? Und ich muss das Hotelzimmer bezahlen?

Für mich als Bürger ist so etwas typisch … blöd. Dieses föderale System hat nicht nur einen Stresstest durch das Coronavirus – sondern das föderale System macht einen Stresstest. Mit mir.

P.S. Aber eigentlich müsste mir das sowieso egal sein. Denn das Hotel hat mir sein Angebot bereits schon vor ein paar Wochen gemacht, und ich habe es angenommen. Also trifft das sowieso nicht zu, oder? Hm, ich fühle mich bürgerverunsichert.

P.P.S. Ich traue mich nicht zu recherchieren, ob der Landkreis, in dem ich eine Übernachtung für einen touristischen Zweck wahrnehmen wollte und jetzt stornieren werde, sich mit seiner Allgemeinverfügung an die des Landes Saarland gehalten hat – oder sich nur so in etwa daran orientiert hat.

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Von Der Schreibende (Frank Hamm)

Der Schreibende (* 1961 in Ingelheim am Rhein als Frank Hamm) ist Kultur- und Weinbotschafter Rheinhessen, Autor und Wanderblogger | #Blogger, #Jogger, #SunriseRun & #Wandern | #Rheinhessen & #Hawaii Fan. Ich lebe in der Ortsgemeinde Selzen in #Rheinhessen, ca. 15 km südlich von #Mainz. Beiträge dieses Blogs werden automatisch im Fediverse als @frank@derschreiben.de geteilt. Kommentare erscheinen nach Freischaltung beim Blogartikel. Als Person findest Du mich im Fediverse unter DerEntspannende@Digitalcourage.social. Im Blog Der Entspannende berichtet ich über das Entspannen bei Wandern, Genuss und Kultur.